Culpa Inkasso unterstützt Gemeinden und Kommunen bei Begleichung von Außenständen

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Stuttgart, Februar 2013 – Forderungsmanagement im Dienste der Steuerzahler: das verspricht die Kooperation zwischen Gerichtskassen und privaten Inkasso-Unternehmen, die immer mehr Kommunen nutzen. Seit 21. November 2012 ist diese Zusammenarbeit für Hessen in einem neuen Justizkostengesetz geregelt. Ziel des Gesetzes ist es, die Außenstände verschuldeter Gemeinden zu reduzieren.

Auf 13,5 bis 15,9 Millionen Euro beziffert das hessische Justizministerium die Höhe der offenen Gerichtskosten von 2006 bis 2008. Dass viele Kommunen und Gemeinden mit ihren Finanzen zu kämpfen haben, zeigt auch eine Befragung von Ernst & Young, nach der jede dritte Kommune erwartet, ihre Schulden nicht zurückzahlen zu können. Leidtragende sind die Steuerzahler beziehungsweise die lokale Wirtschaft, die in diesen Fällen langfristig für die Fehlbeträge ihrer Kommune aufkommen müssen.

Wiesbaden senkt Außenstände um 10 Millionen Euro

Nach dem Vorbild Wiesbadens, dem es mithilfe von Inkassoanbietern gelang, seine monatlichen Außenstände von 50 Millionen Euro auf unter 40 zu senken, will Hessen künftig sämtliche Gerichtskosten von Inkassounternehmen beitreiben lassen.

Beitreiber wie Culpa Inkasso können Ländern als Verwaltungshelfer beistehen

Das am 21. November 2012 vom Wiesbadener Landtag beschlossene hessische Justizkostengesetz ermöglicht es hessischen Gerichtskassen nun, sich beim Einzug ihrer offenen Forderungen Unterstützung bei professionellen Inkassobüros wie der Culpa Inkasso GmbH zu holen. Den Inkassounternehmen kommt dabei die Rolle von Verwaltungshelfern zu, hoheitliche Aufgaben, wie Vollstreckungsmaßnahmen, bleiben indes in den Händen staatlicher Gerichtsvollzieher.

Culpa Inkasso begrüßt den Gesetzesvorstoß von CDU und FDP und stellt seine langjährige Erfahrung im Forderungsmanagement gerne zur Verfügung, um die Finanzsituation von Gemeinden und Kommunen zu verbessern.

 
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