Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

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Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ wurde am 08. Oktober 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet. Im Mai desselben Jahres fand hierzu im Rechtsausschuss des Bundestags ein Hearing statt. Einen Tag später trat das Gesetz in Kraft, einige dazugehörige Artikel wurden erst am 01. November 2014 wirksam.

Eines der Hauptziele des Gesetzes besteht darin, Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken zwielichtiger Inkassofirmen zu schützen. Die Regierung kann seit 2014 gesetzlich gegen überhöhte Forderungen vorgehen und darüber hinaus Sanktionsmaßnahmen verhängen.

Sachverständige fordern schärfere Kontrollen

Die öffentliche Anhörung im Mai 2013 gab 15 Sachverständigen aus Justiz, Wirtschaft, Wissenschaft und Verbraucherschutz die Gelegenheit, sich zu dem Gesetzesentwurf zu äußern. Einig war man sich darüber, dass Inkassofirmen intensiver kontrolliert werden müssen – auch Culpa Inkasso ist dieser Meinung. Lebhaft diskutierten die Sachverständigen hingegen, wo genau das Hauptproblem der Inkassowirtschaft liegt. Kirsten Pedd vom Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) kritisierte die bisherige, nur ungenügend funktionierende Aufsicht über Inkasso-Unternehmen. Auch Boris Wita von der schleswig-holsteinischen Verbraucherzentrale sah dies ähnlich und sprach sich für eine zentrale Aufsichtsbehörde mit Sanktionsbefugnis aus.

Zum Zeitpunkt des Hearings existierten in Deutschland rund 80 Aufsichtsbehörden, die Inkassodienstleister zulassen. Das erschwerte eine eingehende Kontrolle. Schwarzen Schafen gelang es dadurch leichter, durch das Raster zu schlüpfen – und dem Ruf der gesamten Branche zu schaden.

Mehr Transparenz im Inkassowesen

Seit Einführung des Gesetzes muss aus einer Rechnung nun klar hervorgehen, für wen ein Inkasso-Unternehmen arbeitet, warum der Betrag eingefordert wird und wie sich die Inkassokosten zusammensetzen. Details zum Inhalt des „Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ stellt Culpa Inkasso auch unter http://goo.gl/6R0yHq zusammen.